Erklärung zur Barrierefreiheit
Brodersen Architekten ist bemüht, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.brodersenarchitekten.de im aktuellen Layout.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet Brodersen Architekteken auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).
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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
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Nicht alle Inhalte und Funktionen sind uneingeschränkt mittels Tastaturnutzung ansteuer- beziehungsweise bedienbar.
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Textalternativen (alt): Aktuell haben noch nicht alle Nicht-Text-Inhalte eine Textalternative (name-Tag, alt-Tag oder ARIA-label).
Brodersen Architekten ist bemüht, diese Mängel schnellstmöglich zu beseitigen, um ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.
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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.05.2025 erstellt.
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Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf auf einer Selbstbewertung in Form von Google Lighthouse Accessibility- und WCAG-Tests.
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Die Erklärung wurde zuletzt am 29.09.2025 überprüft.
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Feedback und Kontakt
Die gesamte www.brodersenarchitekten.de ist möglichst barrierearm gehalten. Sollten Ihnen doch schwer verständliche oder lesbare Inhalte begegnen, lassen Sie es uns gerne wissen. Bitte nutzen Sie dafür das Kontaktformular.